So minimieren wir die Umwelteingriffe
Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe stellt einen Eingriff in die physikalischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten eines zusammenhängenden Lebensraums dar. Maßnahmen zum geeigneten Ausgleich und Ersatz der ermittelten unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind daher erforderlich.
Sie sollen grundsätzlich im Gebiet des Eingriffs stattfinden und möglichst gleiche oder verwandte Biotoptypen herstellen. Im Falle des Lebensraumes Tideelbe hat es sich als sinnvoll erwiesen, hierbei die ihn prägenden langfristigen Entwicklungsprozesse in den Blick zu nehmen.
Eines der wesentlichen ökologischen Probleme der Tideelbe ist der seit Jahrzehnten andauernde Verlust an „gewässermorphologischer“ Vielfalt, d.h. an dem Nebeneinander von Sandflächen, Schlickwatt, tidebeeinflusster Ufer- und Vorlandzonen, Flachwasser- und Tiefwasserregionen, von strömungsgeprägten und strömungsberuhigten Abschnitten. Heute haben menschliche Eingriffe und natürliche morphodynamische Prozesse die Tiefwasserregionen und die Wattflächen vermehrt, die offenen Sandflächen, Flachwassergebiete und ruhigen Uferbereiche aber vermindert. Damit geht die örtliche Artenvielfalt zurück, und auch die Lebensbedingungen von Wanderfischen und Zugvögeln erschweren sich.
Ziel der Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Rahmen der Fahrrinnenanpassung ist es, auch diesem negativen ökologischen Prozess entgegen zu wirken. Den Vorzug erhielten daher Maßnahmen, die den Anteil von Flachwasserregionen, „naturnahen“ Uferabschnitten und Sandflächen wieder vergrößern.
Kompensation
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Beispiel Schwarztonnensander Nebenelbe

Die heute stark verlandete Schwarztonnensander Nebenelbe ist für ein solches Vorhaben außerordentlich gut geeignet. Es ist geplant, sie durchgehend auf eine Solltiefe von NN -3,0 m zu vertiefen und besser an den Hauptstrom anzubinden. Damit sollen bisher trocken fallende Gebiete in ihrem stromauf gelegenen Abschnitt wieder während des gesamten Tidezyklus überflutet werden. Im benachbarten Vorland, dem Asseler Sand, sollen ca. 900 m vorhandener Uferbefestigungen rückgebaut werden. Es entsteht hier zusätzlich eine Bucht von ca. 19.300 m² Größe – das entspricht knapp drei Fußballfeldern – mit Anschluss an den Flachwasserbereich der Schwarztonnensander Nebenelbe. Diese sogenannte Uferschlenze bietet einen guten Lebensraum insbesondere für Kleinorganismen und laichende Fische. Die übrigen Flächen des Vorlandes werden dem natürlichen Bewuchs mit der Entwicklung von Hochstaudenfluren und Schilfröhrichten überlassen.
In der naturschutzfachlichen Bewertung dieser Maßnahme wird hervorgehoben, dass ihre positive Wirkung sich nicht allein auf ihr unmittelbares Umfeld beschränkt. Das am Schwarztonnensand geschaffene große und hochwertige Biotop erschließt einen artenreichen und ausstrahlungsfähigen „biologischen Stützpunkt“ für die gesamte Tideelbe und bietet außerdem mobilen Tierarten wichtigen Rückzugsraum. Dazu gehören auch die Maßnahmen auf der Insel Schwarztonnensand selbst.

Die Karte zeigt die Lage des Planungsgebiets Schwarztonnensander Nebenelbe. Der Querschnitt im Bereich der nördlichen Sandbank zeigt, wo Boden abgetragen wird.
Die weiteren Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Eingriffsgebiet und seiner Umgebung
Ziel | Planung, Ausführung und Erfolgskontrolle | Größe des Gebiets | |
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Niedersachsen |
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Allwördener Außendeich
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Extensivierung der Grünlandnutzung Neuanlage von Prielen Anschluss von Senken Einstellung der Grüppenentwässerung Bau von Fluchtwurten Entwicklung von Auengehölzen Einrichtung eines Eigenjagdbezirkes |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 121,38 ha |
Allwördener Außendeich – Süd | Öffnung des Sommerdeiches Extensivierung der Grünlandnutzung Anschluss von Senken Einstellung der Grüppenentwässerung Bau einer Fluchtwurt |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 38,72 ha |
Schleswig-Holstein |
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Stör-Polder | |||
Wewelsfleth | Rückbau der Grüppenentwässerung Anlage von Blänken Bau und Betrieb von Überstauungspoldern Extensivierung der Grünlandnutzung Gehölzreduzierung |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 49,64 ha |
Neuenkirchen | Erhöhung der Tidedynamik durch jeweils einseitige Öffnung des Sommerdeiches | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 10,37 ha |
Bahrenfleth | Erhöhung der Tidedynamik durch Öffnung des Sommerdeiches Herstellung von Prielen freie Sukzession |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 5,80 ha |
Hodorf | Erhöhung der Tidedynamik durch Öffnung des Sommerdeiches Neubau von Sommerdeichen/Verwallungen Verbesserung von Prielen freie Sukzession |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 23,47 ha |
Siethfeld | Erhöhung der Tidedynamik durch Öffnung des Sommerdeiches Herstellung von Prielen Nutzung: freie Sukzession |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 36,60 ha |
Kellinghusen | Erhöhung der Tidedynamik durch Öffnung des Sommerdeiches Herstellung von Prielen freie Sukzession Extensivierung der Grünlandnutzung |
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 18,67 ha |
Stör-Ufer Oelixdorf | Extensivierung der Grünlandnutzung | Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein | 37,02 ha |
Offenbütteler Moor | Extensivierung oder Beendigung der Nutzung Grünlandvernässung |
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Maßnahmenfinanzierung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | 220,51 ha |
Giesensand | Einschränkung der Jagd | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg | ca. 112 ha |
Informationen zu den Maßnahmen auf Hamburger Gebiet finden sich auf der Website der Hamburg Port Authority unter dem Stichwort Ausgleichsmaßnahmen.
Beispiel Neuenkirchen: Ein Durchlassbauwerk im Sommerdeich ermöglicht das kontrollierte Einströmen des Flutstroms.
Beispiel Wewelsfleth: Durch den Rückbau der Grüppenentwässerung entstehen Bereiche mit höherem Wasserstand. Überstaupolder können geflutet werden, um einen hohen Wasserstand in der Stör zu reduzieren.
Berichte an die EU
Die Stellungnahme der EU-Kommission vom 06.12.2011 verpflichtet die deutschen Behörden (= Planfeststellungsbehörden) dazu, im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe alle zwei Jahre einen Bericht an die EU-Kommission anzufertigen. Berichtet wird über die Durchführung und Überwachung der Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen, die in den Planfeststellungsbeschlüssen definiert worden sind. Ende 2012 wurde der 1. Bericht der Planfeststellungsbehörden an die EU-Kommission versendet.
Baustellen-News Bericht an die EU 2018
Erfolgskontrolle
Der Planfeststellungsbeschluss legt fest, dass für die Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen Erfolgskontrollen durchzuführen sind. Während und nach der baulichen Umsetzung wird so kontrolliert, ob die in der landschaftspflegerischen Begleitplanung und Ausführungsplanung formulierten Ziele zu einem hohen Grad erreicht werden (Soll-Ist-Vergleich). Inhalt und Umfang der Erfolgskontrollen sowie die anschließende Bewertung der Ergebnisse werden mit den zuständigen Landesbehörden im Rahmen der Beweissicherung abgestimmt.